Bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen gelten die Regelungen für Veranstaltungen in der jeweils aktuellen Verordnung. Die aktuell geltende 30. Corona Bekämpfungsverordnung legt für den Innenbereich die 2G-plus-Regel fest. Damit hätten auch zu Mitgliederversammlungen nur noch Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Negativtest Zutritt. Zudem ist das Ansteckungsrisiko aktuell weiterhin hoch – die Gesundheit unserer Mitglieder steht für uns an erster Stelle.

Wir haben uns dazu entschieden, die Mitgliederversammlung – wie bereits im vergangenen Jahr – auf das zweite Quartal zu verschieben. Der neue Termin wird an dieser Stelle zu gegebener Zeit bekannt gegeben.