Hygienekonzepte

Seit dem 15. Juli 2020 ist in Rheinland-Pfalz die zweite Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten. Diese sieht weitere Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne Wahrung eines Mindestabstandes unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen. Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung eines umfassenden Vereins-Hygienekonzepts.

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Jeder Spieler, der am Training oder an Freundschaftsspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzeptes kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.

Alle Trainingseinheiten und Freundschaftsspiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

Sportanlage

Turnhalle

Haus der Begegnung